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2. Steuerverweigerung aus Gewissensgründen
2.4. Rechtsprechung
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Gericht: BVerfG 2. Senat 3. Kammer
Datum: 1993-10-29
Az: 2 BvR 1702/92
Die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des BFH von 1992-08-11, VI B 119/90 und gegen das Urteil des FG Düsseldorf von 1990-03-14, 14 K 823/85 AO ist vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden. Von einer Begründung des Beschlusses wurde gem BVerfGG § 93d abgesehen. Es ging um die Vereinbarkeit der Zurückweisung des auf Gewissensgründe gestützten Antrags eines Pfarrers, den "Rüstungsanteil" seiner Einkommensteuer zu anderer Mittelverwendung umzuwidmen, mit dem grundrecht auf Gewissensfreiheit. [pt]
Fundstelle
StE 1993, 682 (K)